…Mitten in der Nacht mit Martinshorn durch Groß-Zimmern? Immer wieder wird die Feuerwehr von der Bevölkerung auf dieses Thema angesprochen. „Leider muss es sein“ weiß Pressesprecher Tobias Lang.
Grade in den vergangenen Tage häuften sich nächtliche Einsätze der Groß-Zimmerner Feuerwehr. Zweimal musste nachts gegen halb 5 zu einem Alarm einer automatischen Brandmeldeanlage in die Waldstraße ausgerückt werden. Bei der Alarmierung, die die ehrenamtlichen Feuerwehrleute Minuten zuvor ebenfalls aus dem Schalf gerissen hat, weiß niemand, wie schlimm es wirklich ist. Sind Menschenleben in Gefahr? Oder handelt es sich vielleicht nur um einen Fehlalarm?
"Der Weg z.B. in die Waldstraße führt durch ein Wohngebiet, aber auch da gilt die Straßenverkehrsordnung" erklärt Pressesprecher Tobias Lang, der auch ab und an Fahrer während eines Einsatzes ist. "Wir machen uns bei jedem Einsatz, anhänig von der Einsatzmeldung, Gedanken ob mit Sonderrechten oder eben ohne Martinshorn ausgerückt wird. Die Paragraphen 35 und 38 der StVo lassen hierfür jedoch wenig Handlungsspielraum. Sobald davon auszugehen ist, dass Gefahr im Verzug ist, muss das Martinshorn zusammen mit dem Blaulicht eingesetzt werden. Nur blaues Blinklicht reicht nicht aus um Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen.
Sicherlich könnte man argumentieren, dass das Blaulicht nachts von weit her sichtbar ist – da aber das Blaulicht allein eben kein Sonderrecht zugesteht, kann es so zu gefährlichen Mißverständnissen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen. Im Falle eines Unfalls trifft dann in jedem Fall den Fahrer des Einsatzfahrzeuges eine Mitschuld. Die Einsatzfahrt muss abgebrochen werden, unabhänig davon, ob an der Einsatzstelle ein Mensch in Lebensgefahr schwebt oder nicht. "Hier sollte jedem durch ein Martinshorn unbeabsichtigt geweckten Mitbürger klar werden, dass eine Sonderrechtsfahrt mit Martinshorn wichtiger sein kann, als die kurze Schlafunterbrechung eines Unbeteiligten" bittet Lang weiter um Verständnis.