Brand in Dieburg: Die Feuerwehr Groß-Zimmern warnt vor dem Gebrauch von Laternen aus Reispapier und Bambus, die man mit Hilfe eines kleinen Brennstoffsatzes in den Himmel steigen lassen kann.
Die aus dem asiatischen Raum stammenden Ballons werden im Handel bzw. zumeist im Internet als "Himmelsfackeln" oder "Himmelslaternen" vertrieben und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Expetenmeinungen zu Folge ergibt sich jedoch, selbst bei bestimmungsgemäßer Verwendung, von der Wärmequelle eine erhebliche Brandgefahr. Grund hierfür ist die fehlende Steuerbarkeit der Laterne.
"Eine offene Wärmequelle, die über einen längeren Zeitraum einen Ballon aus Reispapier erwärmt und unkontrolliert mehrere Kilometer über besiedeltes Gebiet fliegt, hat ausreichend Gefahrenpotential weitere Gegenstände zu entflammen", so die Experteneinschätzungen. Die Flugzeit eines Ballons beträgt im Schnitt 20 bis 30 Minuten. Bei einer Fehlfunktion kann es plötzlich am Boden bzw. in der Luft zu einem Entzünden des Flugkonstruktion kommen.
Daneben besteht die Gefahr, dass der Wind die Himmelslaterne gegen ein Gebäude drückt oder sie vorzeitig zur Landung bringt. Bei solch ungeplanten Abstürzen ist es möglich, dass der Brennstoff noch nicht ganz verbraucht ist und die offene Wärmequelle weiter brennt. Gegenstände, die am Landeort lagern, können leicht und unbemerkt in Brand geraten.
So geschehen erst vor wenigen Tagen der Nachbarstadt in Dieburg. Hier löste eine durch eine Hochzeitsgesellschaft gestartete Himmelslaterne einen Großbrand aus. Zwei benachbarte Dachstühle wurden erheblich beschädigt weil eine Terassenüberdachung in Brand gesetzt wurde und dieser Brand auf die Dächer übergriff. Beim Eintreffen der ersten Kräfte stand die Terassenüberdachung sowie beide Dachstühle bereits in hellen Flammen. Personenschaden gab es glücklicherweise hier nicht zu verzeichnen, jedoch beläuft sich auch hier der Sachschaden nach Polizeischätzungen auf rund 250.000 Euro.
Derzeit reagieren einige Bundesländer auf diesen "heißen Trend" und arbeiten an einem Verbot für solche brandgefährlichen Flugkörper. Aufgrund ihrer unkontrollierbarkeit könnte unter Umständen im Schadensfalle von einer fahrlässigen Brandstiftung ausgegangen werden. In Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ist ein Verbot zum Starten solcher Flugkörper bereits rechtskräftig.
UPDATE:
Wie das hessische Innenministerium in Wiesbaden am 16.07.2009 mitteilte wird nun auch in Hessen das benutzen von Himmelslaternen verboten und somit unter Strafe gestellt. Bei einer Zuwiderhandlung können künftig Bußgelder bis zu 5000 Euro fällig werden. ?Wir wollen den Menschen nicht die Freude am Feiern verbieten, aber wir mussten aufgrund der Ereignisse abwägen und dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Bränden Vorrang geben?, so Innenminister Volker Bouffier. Das Verbot soll nach Aussage eines Ministeriumssprechers binnen zwei Wochen rechtswirksam sein.